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Versteckte Gefahren!
Wie sieht´s aus?

Raubkopien

Definition und Bedeutung

 

In der Regel handelt es sich bei Raubkopien um Medien wie Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder ähnliches urheberrechtlich geschütztes Material. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.

Während das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch in Deutschland (§ 53 UrhG) und Österreich (§ 42 UrhG) unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, ist das Verbreiten von Kopien in fast allen Ländern der Welt gesetzlich verboten. Verstöße gegen das Immaterialgüterrecht werden oftmals juristisch verfolgt und bestraft. Jedoch wird das Verbreiten in der Praxis in vielen Staaten (vor allem in Russland, Südostasien und Afrika) nicht aktiv verfolgt.

Geschichtlich ist die Raubkopie eine relativ neue Erscheinung, da das Urheberrecht erst seit einigen Jahrhunderten existiert und erst im 20. Jahrhundert die heutige jahrzehntelange Schutzdauer erreichte. Vorher waren z. B. das Abschreiben oder Nachdrucken von Büchern, die Übernahme von Liedern eines Sängers durch die Allgemeinheit oder andere Musiker, die Ausgestaltung eines Erzählstoffes durch diverse Autoren in unterschiedliche Richtungen etc. normale Vorgänge. Eigentum besteht nur an den materiellen Trägern – z. B. an einem Buch als Gegenstand – nicht an den Inhalten. Allerdings wurden die Schutzrechte verschärft.

Wir können  nur empfehlen keine Raubkopien zu verwenden, nicht nur das es illegal ist sondern man gefährdet auch seinen Computer damit.